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Ist es möglich, kurzfristig bei Ihnen aufgenommen zu werden?
Ja! Falls eine akute Pflegesituation auftritt, sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren und sich über einen Pflegeplatz informieren. Sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, können wir Ihnen 24 Stunden die ganze Woche über einen Pflegeplatz ermöglichen. Falls wir momentan keine freien Kapazitäten haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich trotzdem gerne weiter.
Besteht die Möglichkeit bei Ihnen in ein Einzelzimmer zu ziehen?
Ja! Wir bieten in unseren Pflegeeinrichtungen ausschließlich Einzelzimmer an.
Wie wird meine persönliche Wäsche gereinigt?
Wir waschen Ihre Wäsche in unserem Haus. Die Kennzeichnung der Wäsche ist für Sie kostenlos.
Lediglich wenn Sie Ihre Wäsche chemisch reinigen lassen wollen, wird dies gesondert berechnet.
Welche pflegerische Versorgung bieten Sie an?
Wir bieten Ihnen:
• Vollstationäre Pflege aller Pflegegrade
• Probewohnen
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege
• Spezielle Angebote für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen
• Grund- und Behandlungspflege
Wie gestaltet sich die soziale Alltagsbetreuung bei Ihnen?
Unsere Mitarbeiter aus dem betreuenden sozialen Dienst fördern u.a. durch eine klare Alltagsstrukturierung, wie zum Beispiel Ausflüge, kreatives Gestalten, Gymnastik, Back- und Kochgruppen, Spiele spielen, den Erhalt Ihrer Persönlichkeit. Somit wird sich Ihr Wohlbefinden steigern.
Kann ich meinen Arzt frei aussuchen?
Ja! Wir finden es gut und unterstützen Sie dabei, wenn Sie weiterhin von Ihrem vertrauten Arzt versorgt werden.
Sind die Besuchszeiten fest geregelt?
Nein! Sie können Besuch empfangen, wann immer Sie möchten.
Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit WLAN zu nutzen?
Ja! Auf Wunsch können Sie gegen einen kleinen Aufpreis das WLAN nutzen.
Haben Sie eine eigene Küche?
Ja! Die Mahlzeiten werden durch unsere hausinterne Küche hergestellt. Sie nehmen Ihre Mahlzeit entweder in der gemütlichen Wohnküche Ihres Wohnbereiches oder im Restaurant ein.
Mittags bieten wir Ihnen zwei verschiedene Mahlzeiten an. Morgens und abends können Sie sich am Buffet bedienen.
Kann ich bei Ihnen private Feiern ausrichten?
Ja! Für Geburtstage oder sonstige Feierlichkeiten, stehen wir Ihnen gerne mit unseren Räumlichkeiten und unseren Kapazitäten zur Verfügung.
Wie sieht es bei Ihnen mit Dienstleistern im Haus aus?
Auf Wunsch können Sie den Friseur und die Fußpflege in unserem Haus in Anspruch nehmen. Weitere Therapeuten, wie Logopäden und Physiotherapeuten kommen ebenfalls regelmäßig in das Haus oder sind bereits in unseren Einrichtungen.
Gibt es eine „rund um die Uhr“ Versorgung?
Ja! Unsere Fachkräfte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ist meine Privatsphäre gewährleistet?
Ja! Um Ihre Privatsphäre zu gewährleisten, gibt es in jeder unserer Einrichtungen unter anderem strikte Richtlinien, die für unsere Mitarbeiter als selbstverständlich gelten.
Zum Beispiel betreten Ihre Pfleger erst Ihr Zimmer, nachdem Sie angeklopft haben und von Ihnen hereingebeten wurden. Mit Ihrem Einzug erhalten Sie einen Zimmerschlüssel, sodass gewährleistet wird, dass Ihr Zimmer während Ihrer Abwesenheit nur im Notfall betreten werden kann.
Was ist ein Pflegegrad?
Körperlich pflegebedürftige Menschen, sowie gerontopsychiatrisch eingeschränkte Menschen, werden in fünf Pflegegrade eingestuft. Zum Erhalt eines Pflegegrades müssen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Die Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit.
Sind Sie bei der Beantragung behilflich?
Ja! Gemeinsam schätzen wir mit Ihnen den Grad ein und stellen bei den entsprechenden Stellen gemeinsam die notwendigen Anträge.
Welche Kosten fallen für mich an?
Detaillierte Preise entnehmen Sie bitte von den für Sie in Frage kommenden Internetseiten der Einrichtungen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Ja!
Was umfasst die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege dient dazu, dass eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr die vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen darf, wenn dies nötig ist. Dies kann häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder kurzzeitigen Problemen in der häuslichen Pflege der Fall sein.
Anspruch auf die Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 2, sowie Menschen, die durch besondere Umstände plötzlich pflegebedürftig sind und kurzzeitig Pflege benötigen.
Was umfasst die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegeperson auf Grund von Krankheit oder anderen Gründen an Ihrer Pflege gehindert wird. In diesem Fall werden die Kosten der benötigten Ersatzpflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
Wird in Ihrem Pflegeheim die Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege angeboten?
Ja! Bei allen Einrichtungen sind entsprechende Verträge mit den Kassen und Sozialhilfeträgern abgeschlossen. Detailfragen besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Sie benötigen persönliche Hilfe?
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Sie möchten mehr über unsere Einrichtungen erfahren?
Wir sind ein Verbund von Pflegeheimen, die sich um Menschen mit höherem Betreuungs- und Pflegebedarf kümmern. Unser Anliegen ist es, familiäre Strukturen zu entlasten beziehungsweise zu unterstützen. Hierzu bieten wir Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, aber auch vollständige Dauerpflege an. Momentan sind wir in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vertreten.
Insanto freut sich über jede Bewerbung von jung und alt, werde Teil unserer Familie, nutze noch heute unser Job-Tool und mache den ersten Schritt in deine Zukunft in unserem Team!